Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7621

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stellt die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 36 auf.

Die Zielsetzungen der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigen die Zielsetzungen, die auch im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen verfolgt werden. Im nordöstlichen Teil wird darüber hinaus ein kleiner Teilbereich zusätzlich einbezogen.

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beabsichtigt parallel zur Bearbeitung des Verkehrskonzeptes die Ortseingangssituation neu zu gestalten. Mit dem Bebauungsplan Nr. 36 sollen neben städtebaulichen Gesichtspunkten für die Ausgestaltung einer Ortseingangssituation die Belange des ruhenden Verkehrs überprüft und die Hauptzufahrt in den Ort Boltenhagen aus Richtung Klütz aufgewertet werden. Eine Empfangssituation soll gestaltet werden. Gleichzeitig ist beabsichtigt, die Möglichkeiten für die Zufahrt in den Ortsteil Wichmannsdorf von der Landesstraße und die Knotenpunktsituation in Richtung Sport- und Freizeitanlage zu verbessern.

Auswirkungen ergeben sich auf den bereits rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 31 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für die Sport- und Freizeitanlage und auf die Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes.

Die bisherigen Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes für den Plangeltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 36 beinhalten Flächen für Landwirtschaft und Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Sportanlage“ sowie Verkehrsflächen. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 entsprechend zu ändern.

Die Stadt Klütz als Nachbargemeinde kann Anregungen und Bedenken äußern.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im Zusammenhang mit der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 36 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet westlicher Ortseingang zwischen Wichmannsdorf und Sport- und Freizeitanlage weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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