Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7590

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in ihrer Sitzung am 16.09.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20.1 mit der Gebietsbezeichnung

"Alt-Boltenhagen" gemäß den Vorschriften des § 13a BauGB beschlossen.

 

Das Ziel des Bebauungsplanes besteht gemäß Aufstellungsbeschluss in der Sicherung und Entwicklung des baulichen Bestandes, Schutz des Grüns und der Standortentwicklung eines Hotels auf dem Grundstück der ehemaligen Villa Rehse. Gleichzeitig sollen mit dem B-Plan 20.1 die vom OVG Greifswald vorgebrachten Aufhebungsgründe beseitigt werden. Dies führt dazu, dass die Gemeinde sich intensiv mit den bestehenden Nutzungen auseinander gesetzt hat. Gleichzeitig soll mit dem B-Plan die vom OVG aufgeworfene Frage bearbeitet werden, unter welchen planerischen Vorgaben ein Hotel auf dem Grundstück "ehemalige Villa Rehse" betrieben werden soll. Zusammenfassend soll der Bebauungsplan das Entwicklungsziel der Gemeinde für den überplanten Bereich darstellen. Zur Sicherung der Planung hat die Gemeindevertretung für das Gebiet des B-Planes Nr. 20.1 am 08.07.2010 sowie am 16.09.2010 eine Veränderungssperre beschlossen und diese am 04.11.2011 bekannt gemacht.

Die Stadt Klütz als Nachbargemeine kann Anregungen und Bedenken geltend machen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 20.1 „Alt Boltenhagen“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt eingestellt.

 

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Anlagen

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