Beschlussvorlage - GV Kalkh/13/7617

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow hat die 3. Änderung der Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Dassow für den Ortsteil Rosenhagen / Sondergebiet für Ferienhäuser und öffentliche Parkplatz östlich der gewachsenen Ortslage Rosenhagen gefasst. Die Änderungen beziehen sich auf die Bereiche die als Sondergebiet V+I 1 und als Sondergebiet V+I 2 in der rechtskräftigen Satzung festgesetzt sind.

Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

-    Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als Ferienhausgebiet gemäß § 10 Abs. 4 BauNVO. Die Nutzung als Ferienhausgebiet wird als vorrangige Nutzung festgelegt.

-  Untergeordnete Einrichtungen der touristischen Infrastruktur zur Versorgung des Gebietes sollen weiterhin zulässig sein.

-     Die ausnahmsweise Zulässigkeit von Wohnungen für Betriebs-, Aufsichts- und Bereitschaftspersonen soll weiter gegeben sein."

Die Gemeinde Kalkhorst wird um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt zur Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Dassow für den Ortsteil Rosenhagen / Sondergebiet für Ferienhäuser und öffentliche Parkplatz östlich der gewachsenen Ortslage Rosenhagen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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