Beschlussvorlage - GV Kalkh/13/7594

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst erneuert in Dönkendorf im Kalkhorster Weg einen Teil der Straßenbeleuchtung. Da diese Maßnahme nur die Teileinrichtung „Straßenbeleuchtung“ umfasst, ist für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen eine Kostenspaltung vorzunehmen. Damit bleibt für die Gemeinde die Möglichkeit gegeben, künftig bei eventuellen Maßnahmen an weiteren Teileinrichtungen (z.B. Fahrbahn, Straßenentwässerung, Gehweg usw.) - auch vor Ablauf der üblichen Nutzungsdauer der Straßenbeleuchtung - weitere Straßenbaubeiträge zu erheben.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Kostenspaltung für den straßenbaubeitragsrechtlichen Abschnitt (gemäß Beschluss GV Kalkh/13/7593) Kalkhorster Weg in Dönkendorf. Die hier vorzunehmende Straßenbaubeitragserhebung umfasst ausschließlich die Teileinrichtung „Straßenbeleuchtung“.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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