Beschlussvorlage - GV Kalkh/13/7592

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst erneuert in Dönkendorf im Rankendorfer Weg die Fahrbahn, die Straßenentwässerung und die Straßenbeleuchtung. Für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen ist das Abrechnungsgebiet eindeutig abzugrenzen. Da sich der Rankendorfer Weg nicht als ein „einheitlicher Straßenzug“ darstellt, sind für die Beitragserhebung eigenständige Abschnitte (Anlagen) zu bilden und diese getrennt abzurechnen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Bildung von 2 straßenbaubeitragsrechtlichen Abschnitten für den Rankendorfer Weg in Dönkendorf:

-          1. Abschnitt: Rankendorfer Weg (Seitenweg): beginnend am Abzweig vom Rankendorfer Weg auf Höhe der Flurstücke 121/3 und 148; endend hinter der Wendeschleife auf Höhe der Flurstücke 124/2 und 130/9.

-          2. Abschnitt: Rankendorfer Weg: beginnend am Abzweig der Straße Kalkhorster Weg auf Höhe der Flurstücke 107/1 und 98; endend hinter der letzten Bebauung in der Ortslage auf Höhe der Flurstücke 155 und 153.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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