Beschlussvorlage - GV Kalkh/13/7516
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 5.2 der Gemeinde Kalkhorst für den Bereich Ortsmitte zwischen Kirche und Neue Reihe
Hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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25.06.2013
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01.08.2013
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27.08.2013
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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17.09.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Kalkhorst stellt das Aufstellungsverfahren für den ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 5 in 3 Teilbereichen auf. Baurecht besteht für den B-Plan Nr. 5.1 und dem B-Plan Nr. 5.3. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 5.2 wird Teilbereiche des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 5.1 einbeziehen. Der Geltungsbereich wird entsprechend abgestimmt und festgelegt.
Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5.2 wird gefasst.
Die planungsrechtlichen Festsetzungen werden entsprechend für das Beteiligungsverfahren bestimmt.
Die Festsetzung zur Ortsgestaltung und zur konzeptionellen Entwicklung werden in Abstimmung mit der Ortsgestaltungssatzung, die durch den Bauausschuss empfohlen wurde, berücksichtigt.
In Abhängigkeit von der konzeptionellen Entwicklung wird der Bebauungsplan so formuliert, dass Abschnitte gebildet werden können.
Im Rahmen der Erörterung des Entwicklungskonzeptes für den Bebauungsplan unter Berücksichtigung der Gestaltungsvorgaben wird die Teilung des Plangebietes in 2 Teile favorisiert, so dass hier eine entsprechende unterschiedliche Ausgestaltung, jeweils harmonisiert auf Teilbereiche, möglich ist. Ein Teilbereich ist mit Gebäuden in traditioneller Kubatur mit einem Steildach vorzusehen. Der andere Teilbereich ist mit einer eingeschossigen Bauweise vorzusehen. Gliedernd soll sich die Grünzone zwischen diesen beiden Zonen zum Park hin auswirken.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5.2 in den dargestellten Grenzen.
- Unter Berücksichtigung der Abstimmungen in der Gemeinde werden die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung für das weitere Beteiligungsverfahren bestimmt. Die Planung wird im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im Zuge der Vorprüfung des Einzelfalls hat die Gemeinde festgestellt, dass eine Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB zulässig ist. Die Gemeinde gibt das Ergebnis der Vorprüfung mit der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bekannt.
- Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung sind für das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu nutzen. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass ein Umweltbericht und eine Eingriffs-/Ausgleichsregelung im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erstellt werden.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
- Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
- In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Kalkhorst deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
- Weiterhin ist mitzuteilen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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