Beschlussvorlage - GV Hokir/13/7614

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Ersuchen zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB vom 26.06./ 11.07. 2013 sind Bauvorlagen für die Errichtung einer Longierhalle in der Hofstraße in Groß Walmstorf eingereicht worden. Die Longierhalle von 22,70 m x 26 m und einer Höhe von 9,26 (Firstpunkt) wird in einer Holzkonstruktion mit Mauerwerksausfachungen mit Holzleimbinder mit Dachelementen (Tondachsteine DN 22°)  errichtet.

Das Vorhaben wird planungsrechtlich nach § 34 BauGB bzw. § 35 Abs. 1 BauGB (Privilegiertes Bauvorhaben) beurteilt. Gleichzeitig liegt das Vorhaben innerhalb der Gestaltungssatzung der Gemeinde Groß Walmstorf. 

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Erschließung ist gesichert.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben Errichtung einer Longierhalle in der Hofstraße in Groß Walmstorf unter AZ 31039-13-08 vom 26.06./11.07.06.2013 herzustellen.

Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung werden vorsorglich stattgegeben.

Die Ersuchen nach § 145 BauGB und nach § 173 BauGB entfallen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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