Beschlussvorlage - GV Hokir/13/7553

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Durchführung des Winterdienstes auf der Kreisstraße K44 im Gebiet der Gemeinde Hohenkirchen erfolgt außerhalb der Ortschaften durch die Straßenmeisterei des Landkreises Nordwestmecklenburg als zuständiger Straßenbaulastträger. Der Winterdienst in der Ortsdurchfahrt der K44 (OD Gramkow) ist auf der Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes der Landes Mecklenburg – Vorpommern von der Gemeinde Hohenkirchen zu gewährleisten. Diese Leistung wurde auf der Grundlage der Winterdienstvereinbarung zwischen der Gemeinde Hohenkirchen und dem Landkreis Nordwestmecklenburg aus dem Jahr 2010 von der Kreisstraßenmeisterei übernommen.

Mit Schreiben vom 07.06.2013 hat der Landkreis Nordwestmecklenburg diese bestehende Vereinbarung fristgerecht zum 30.06.2013 gekündigt.

Der Landkreis Nordwestmecklenburg bietet der Gemeinde Hohenkirchen an, durch eine den gestiegenen Kosten angepasste Vereinbarung, den Winterdienst innerhalb der genannten Ortsdurchfahrt zu folgenden Kostensätzen in der Wintersaison 2013 / 2014 durchzuführen.

 

 

Straße

Ortsdurchfahrt

Kosten 2013 / 2014

K 44

Gramkow

456,17 € / km

Gesamt

 

456,17 € / km

 

 

Da die Gemeinde Hohenkirchen in jedem Fall den Winterdienst auf der Ortsdurchfahrt in Gramkow gewährleisten muss, ist mit keiner Erhöhung der Gesamtausgaben für den Winterdienst in der Wintersaison 2013 / 2014 zurechnen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Durchführung des Winterdienstes in der Ortsdurchfahrt Gramkow für den Zeitraum der Wintersaison 2013 / 2014.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten in Höhe von 456,17 € / km

 

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Anlagen

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