Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7596

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Landrätin wurde durch den Kreistag in der Sitzung am 20. Juni 2013 beauftragt, zur nächsten Sitzung des Kreistages den Entwurf einer Änderung der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg (Schuleinzugsbereichssatzung) vorzulegen.

 

Für den Schulstandort – Regionale Schule Klütz – beabsichtigt die Landrätin Folgendes vorzuschlagen: Beibehalten des bisherigen Schuleinzugsbereich sowie zusätzlich Erweitern um den Einzugsbereich der Alt-Gemeinde Kalkhorst (Ortsteile Kalkhorst, Dönkendorf, Groß Schwansee, Hohen Schönberg, Klein Pravtshagen, Klein Schwansee und Neuenhagen), sofern die Eltern der betreffenden Schüler sich für die Regionale Schule Klütz entscheiden. Hiermit würde es zu einer Stärkung des Schulstandortes kommen.

 

Mit Schreiben vom 4. Juli 2013, postalisch eingegangen am 11. Juli 2013, wurde die Stadt Klütz aufgefordert, bis zum 8. August 2013 eine Stellungnahme abzugeben.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dem vorgelegten Entwurf der Landrätin vom 4. Juli 2013 zu einer Änderung der Schuleinzugsbereichssatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg zuzustimmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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