Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7548

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Durchführung des Winterdienstes auf der Kreisstraße K12 im Gebiet der Stadt Klütz erfolgt außerhalb der Ortschaften durch die Straßenmeisterei des Landkreises Nordwestmecklenburg als zuständiger Straßenbaulastträger. Der Winterdienst in der Ortsdurchfahrt der K12 (OD Grundshagen) ist auf der Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes der Landes Mecklenburg – Vorpommern von der Stadt Klütz zu gewährleisten. Diese Leistung wurde auf der Grundlage der Winterdienstvereinbarung zwischen der Stadt Klütz und dem Landkreis Nordwestmecklenburg aus dem Jahr 2010 von der Kreisstraßenmeisterei übernommen.

Mit Schreiben vom 07.06.2013 hat der Landkreis Nordwestmecklenburg diese bestehende Vereinbarung fristgerecht zum 30.06.2013 gekündigt.

Der Landkreis Nordwestmecklenburg bietet der Stadt Klütz an, durch eine den gestiegenen Kosten angepasste Vereinbarung, den Winterdienst innerhalb der genannten Ortsdurchfahrt zu folgenden Kostensätzen in der Wintersaison 2013 / 2014 durchzuführen.

 

 

Straße

Ortsdurchfahrt

Kosten 2013 / 2014

K 12

Grundshagen

456,17 € / km

Gesamt

 

456,17 € / km

 

 

Da die Stadt Klütz in jedem Fall den Winterdienst auf der Ortsdurchfahrt in Grundshagen gewährleisten muss, ist mit keiner Erhöhung der Gesamtausgaben für den Winterdienst in der Wintersaison 2013 / 2014 zurechnen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Durchführung des Winterdienstes in der Ortsdurchfahrt Grundshagen für den Zeitraum der Wintersaison 2013 / 2014.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten in Höhe von 456,17 € / km

 

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Anlagen

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