Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7462

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung MV fordert die Gemeinde Kalkhorst auf, eine Stellungnahme bezüglich der Neufassung und Ergänzung der Schutzbereicheinzelforderung für die Verteidigungsanlage Elmenhorst abzugeben.

Die gesetzmäßige Schutzbereichsausweisung bezieht sich auf Radien um die Verteidigungsanlage mit den Abständen 500 m und 5.000 m. Gleichzeitig ist ein Höhenbegrenzungspunkt ( 86,76 m ü. NHN ) festgelegt.  Das über den Schutzbereich hinausragende Interessengebiet vergrößert sich von 20.000 m auf 35.000 m. Aufgrund dieser Erweiterung ist ein Anhörungsverfahren erforderlich. Für die Gemeinden im Schutzbereich und im Interessengebiet ist bei der Aufstellung von Bauleitplanungen die Wehrbereichsverwaltung Nord in Kiel im Rahmen der TÖB-Beteilung einzubeziehen.  Weitere Änderungen erfolgen nicht.

Seitens der Neuordnung des Schutzbereiches entstehen keine planungsrechtlichen Nachteile für die Gemeinde.

Eine Beteiligung der Wehrbereichsverwaltung erfolgt bereits im Rahmen jeder Bauleitplanung der Gemeinde.

Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme ist bis 17.7.2013 gewährt. 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz äußert weder Anregungen noch Bedenken zur Neufassung und Ergänzung der Schutzbereicheinzelforderung  für die Verteidigungsanlage Elmenhorst.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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