Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7563

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern hat der Gemeinde am 26. Juni 2013 zur Verbreiterung des Sandstrandbereiches westlich der Seebrücke folgende kurzfristig umsetzbare Lösung angeboten:

Vor der Küste Reriks wird in naher Zukunft Sand abgetragen, der in Boltenhagen zur Verbreiterung des Sandstrandbereiches westlich der Seebrücke eingesetzt werden könnte. Um wie viel Sand es sich handeln wird, konnte noch keine Aussage gemacht werden – auch nicht, welche Kosten anfallen würden. Der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wurde durch das Wirtschaftsministerium eine 75%ige Förderung der förderfähigen Nettokosten in Aussicht gestellt. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Fördermittelantrag bis spätestens zum 20. Juli 2013 im Ministerium eingeht und die Gemeinde die Ausfinanzierung der Maßnahme sicherstellt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beauftragt die Kurverwaltung, einen Fördermittelantrag zur Verbreiterung des Sandstrandbereiches westlich der Seebrücke auf Erhalt von 75% der förderfähigen Nettokosten beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern fristgerecht zu stellen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Bereitstellung eines noch nicht zu beziffernden Eigenanteils (25% der förderfähigen Nettokosten; MwSt; ggf. nicht förderfähige Kosten)

 

 

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