Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7537

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Bauausschusssitzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen am 11.06.2013 stellte Herr Opfermann von  b& o Ingenieure das Projekt der Dünenpromenade im Ostseebad Boltenhagen vor. Da die Fördergeldperiode in 2013 ausläuft, ist es notwendig, dass Förderanträge für mögliche Investitionen kurzfristig gestellt werden. Die Umsetzung dieser Investition kann dann noch in den Jahren 2014 und 2015 erfolgen.

 

Nach Vorgesprächen mit Behörden wie zum Beispiel STALU und dem Wirtschaftsministerium wäre aus heutiger Sicht der Bau einer Dünenpromenade durchaus realisierbar.

 

Wesentliche Vorraussetzung ist die Stellung des Fördergeldantrages und die Einholung folgender Genehmigungen:             

 

- Genehmigung nach LWG § 84 STALU

- Bauen im Gewässerschutzstreifen § 29 LWG / Befreiungsantrag § 67 b

- Bauantrag

- Verträglichkeitsprüfung (Naturschutz EU Schutzziele)

- Ausgleichsbilanz

 

Nach ersten Hochrechnungen der Kosten und in Aussichtstellung einer Förderung stehen derzeit 2,5 Mio EUR für den Bau der Dünenpromenade im Raum. In wie weit eine Förderung in Höhe von maximal 90 % möglich ist, wird der Fördergeldantrag zeigen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen folgt der Empfehlung des Bauausschusses alle notwendigen Anträge / Genehmigungen für den Bau einer Dünenpromenade im Ostseebad Boltenhagen zu stellen bzw. einzureichen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Abhängig vom Ergebnis des Fördergeldantrages könnte der Eigenanteil zwischen 10 % und 40 % liegen. Der Eigenanteil, wird auf mehrere Wirtschaftsjahre verteilt, im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen eingestellt.

 

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Anlagen

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