Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7467

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat am 16.09.2010 die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 20.1 "Alt-Boltenhagen" beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach den Bestimmungen des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 20.1 beabsichtigt die Gemeinde, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Entwicklung des baulichen Bestandes zwischen dem Grundstück Dünenweg 3 (ehem. "Villa Rehse") und dem Fritz-Reuter-Weg zu schaffen. Weiteres Ziel des Bebauungsplanes ist der Schutz der vorhandenen Grünstrukturen sowie die Standortentwicklung eines Hotels auf dem Grundstück der ehemaligen "Villa Rehse".

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Entwurf zu billigen und die öffentliche Auslegung zu beschließen. Zeitgleich zur öffentlichen Auslegung soll die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20.1 "Alt-Boltenhagen" und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.   Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20.1 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist ferner mitzuteilen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

3.   Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

4.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt der Gemeinde Boltenhagen 12-51101-56255000 berücksichtigt.

 

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Anlagen

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