Beschlussvorlage - GV Kalkh/13/7509

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 21.05.2013 wird der Antrag gestellt, eine Änderung des Bebauungsplans auf Kosten des Antragstellers zu erlassen.

Hintergrund ist die planungsrechtliche Festsetzung der Grundstücke Am Park 10, 12 und 16 als allgemeines Wohngebiet (WA). Diese Festsetzung schließt die Nutzung als Ferienhaus aus.  Tatsächlich werden einigen Häuser als Ferienwohnhäuser genutzt.

Die Begründung ist dem Antragschreiben zu entnehmen ( Anlage 1) .

 

Bei Zustimmung der begehrten Bauleitplanung bedarf es des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages. Darin wird u. a. die Kostenübernahme aller anfallenden Kosten durch den Antragsteller geregelt. Ein Planungsbüro ist festzulegen bzw. zu empfehlen.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.2. für das Wohngebiet „Am Park“ in Groß Schwansee der Gemeinde Kalkhorst  gemäß beigefügtem Antrag auf Kosten des Antragstellers stattzugeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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