Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7463

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 24.04.2013 vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg wird über die Umweltverträglichkeitsuntersuchung  zur Neugenehmigung gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz Windpark Gägelow um Anregungen oder Hinweise der Gemeinde Hohenkirchen bis zum 27.05.2012 (Fristverlängerung bis zum 13.06.2013) gebeten.

 

Das Anschreiben und die Scopingunterlage gemäß § 5 UVPG sind als Anlagen  beigefügt.

 

Es ist die Erweiterung des vorhandenen Windparks mit derzeit 15 Windkraftanlagen um weitere 10 Anlagen durch die RNE ReinNordEnergie GmbH geplant. Der Windpark befindet sich in einem Gebiet, welcher als Windeignungsraum ausgewiesen ist. Die Anlagen werden auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes im vereinfachten Verfahren (§ 19 BImSchG) sowie auf Grundlage verbindlicher Bauleitplanungen oder Einzelbaugenehmigungen im Außenbereich errichtet.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt weder Anregungen noch Bedenken zur Neugenehmigung gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz Windpark Gägelow gemäß der Scopingunterlagen vom 20.03.2013 zu äußern.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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