Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7445

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Inkrafttreten des Gesetzes des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NaSchAG M-V) vom 23.02.2010, § 18 (GVOBl. S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 12.Juli 2010 (GVOBl. S. 393,395) haben sich die gesetzlichen Bestimmungen für gesetzlich geschützte Bäume geändert. Die für die Stadt Klütz derzeitig erlassene Baumschutzsatzung entspricht nicht den gesetzlichen Vorschriften.

Durch die Stadt Klütz kann nur noch über Baumfällungen in Hausgärten, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen entschieden werden.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurden durch viele Gemeinden in M-V die Baumschutzsatzungen aufgehoben.

Durch die Verwaltung wird empfohlen, eine den rechtlichen Bestimmungen geltende Baumschutzsatzung zu erlassen und die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Klütz vom 29.01.2002 aufzuheben. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die vorliegende Satzung des Baumbestandes der Stadt Klütz (Baumschutzsatzung). Gleichzeitig wird die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Klütz vom 29.01.2002 aufgehoben.  

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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