Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7137

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Grundlage des Beschlusses durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, wurde für die Planung und Realisierung der Ausgleichpflanzungen im Bereich des B- Plan Nr.9 „Am Reek“ das Ing- Büro Garten- und Landschaftsbau Stegmann aus Börzow beauftragt.

Durch das Ing.- Büro wurde in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern des Landkreises und des Wasser- und Bodenverbandes Abänderungen zur Realisierung der Ausgleichmaßnahmen vorgeschlagen.

Nach erneuter Prüfung vor Ort mit den zuständigen Ämtern musste festgestellt werden, dass weder 2004 noch 2012 eine Befürwortung für die Aufweitung des B-Grabens mit anschließender Vernässung des Umlandes vorliegt. Der Einwand gilt hier dem hohen finanziellen Aufwand der wie oben erwähnt ein hydrologisches Gutachten erfordert sowie ein Plangenehmigungsverfahren.

Abschließend müsste dann die dauerhafte Pflege des Feuchtgebietes einschließlich der Grabenpflege verbunden mit zusätzlichen Kosten realisiert werden.

Die Planung beabsichtigt außerdem die Neuanlage eines Weges, die aus der heutigen Sicht nicht mehr unterstützt werden kann. Auch hier entstehen unnötige Kosten (s. o.) allein schon durch den Bau und den Erhalt einer Brücke. Die Pflege und der Erhalt des vorhandenen Weges am A-Graben wurden deshalb empfohlen.

Durch den Bauausschuss wurde in der Sitzung am 05.03.2013 festgelegt, dass durch die Planerin Alternativvarianten ohne das Anlegen eines Teiches vorgelegt werden sollten.

Variante 1: Ausgleich durch Sukzession

Variante 2. Ausgleich durch Begrünung

Da für die Variante 1 kein weiterer Pflegaufwand notwendig, eine hohe Wertigkeit auf Grund der Sukzession erfolgt und die gewünschten Maßnahmen auf Grundlage des Naturschutzes erfolgt, wird die durch die Verwaltung empfohlen, der durch die Planerin vorgeschlagenen Variante 1 zuzustimmen. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die durch das Ing.- Büro vorgeschlagene, in der Anlage befindliche Variante 1, Ausgleich durch Sukzession für die Realisierung der Ausgleichmaßnahme durchführen zu lassen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja- Ausführung- und Planung sind bereits Bestandteil des Haushaltes 

 

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Anlagen

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