Beschlussvorlage - GV Hokir/13/7461
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB, § 145 Bau und § 173 BauGB
AZ 30506-13-08 vom 21.05.2013
Groß Walmstorf, Flur 1, Fls 8/2, 1/4, 4/1, 5/1 (Grevesmühlener Straße)
Vorhaben: Neubau einer Lager- und Werkstatthalle mit Heizungsanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maren Domres
- Verfasser/Antragsteller:
- Domres, Maren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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05.06.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dem Ersuchen zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB vom 27.12.2012 sind Bauvorlagen im Rahmen des Genehmigungsverfahren nach § 64 LBauO MV über den Landkreis NWM für die Errichtung einer Lager- und Werkstatthalle auf dem Betriebsgelände des Landwirtschaftbetriebes in Groß Walmstorf Grevesmühlener Str. eingereicht worden. Diese sind als Anlage beigefügt.
Die Halle hat die Abmaße 25 m x 80 m x 8 m Stahlbetonhalle. Die Fassade ist zum größten Teil rot verklinkert, im oberen Bereich mit Lärchenholzverschalung verkleidet und mit einem hellgrauen Metalldach versehen. Türen und Tor sind grau beschichtet.
Der FNP der Gemeinde weist ein Mischgebiet aus. Das Vorhaben kann nach § 35 BauGB beurteilt werden.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
1.
einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt,
2.
einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient,
3.
der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient,
4.
wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll,
5.
der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient,
6.
der energetischen Nutzung von Biomasse im Rahmen eines Betriebes nach Nummer 1 oder 2 oder eines Betriebes nach Nummer 4, der Tierhaltung betreibt, sowie dem Anschluss solcher Anlagen an das öffentliche Versorgungsnetz dient,
Dem Vorhaben kann planungsrechtlich zugestimmt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben Neubau einer Lager-Werkstatthalle mit Heizungsanlage für einen landwirtschaftlichen Betrieb unter AZ 30506-13-08 vom 21.05.2013 herzustellen.
Das Einvernehmen nach § 145 BauGB und § 173 BauGB entfällt, da das Vorhaben weder in einem Sanierungsgebiet noch in einem Erhaltungsgebiet liegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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