Beschlussvorlage - GV Hokir/13/7460

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 23.04.2013 vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung MV wird über das Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben Hafenerweiterung Wismar 2. BA um Anregungen, Bedenken oder Hinweise der Gemeinde Hohenkirchen bis zum 20.06.2012 (Fristverlängerung bis zum 28.06.2013) gebeten.

Das Anschreiben und die Planunterlagen (auszugsweise) sind als Anlagen beigefügt.

Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Hafenstandortes Wismar soll die Erweiterung der infrastrukturellen Rahmenbedingen ermöglicht werden. Der 1. BA der Hafenerweiterung wurde im Jahr 2011 umgesetzt. Die konsequente Weiterführung dieser Hafenerweiterung im 2. BA, inklusive der dazugehörigen Kaianlagen, Landgewinnung und erforderlichen Infrastrukturerschließung ist, unter Berücksichtung der prognostizierten positiven Umschlagsentwicklung erforderlich.

Für die Verbringung des Baggergutes steht zum einen das Spülfeld Fährort zur Verfügung, auf das die nicht umlagefähigen Böden verbracht werden. Die umlagerungsfähigen Böden sollen auf der Umlagerungsfläche UF 1 (nordwestlich der Untiefe Lieps und westlich der Untiefe Hannibal) abgelagert werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt weder Anregungen noch Bedenken zum 2. BA der Hafenerweiterung Wismar gemäß den Planungsunterlagen vom 08.04.2013 zu äußern.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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