Beschlussvorlage - GV Hokir/13/7387

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen hat für den Bebauungsplan Nr. 13 bereits den Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie den Satzungsbeschluss gefasst (Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen vom 19. Dezember 2012).

 

Im Ergebnis der Beteiligungsverfahren bzw. der Abstimmungen zur Realisierung des Vorhabens stellt sich heraus, dass die Umsetzung der verkehrlichen Erschließung über eine private Verkehrsfläche in Frage gestellt wird. Da dies Auswirkungen auf die bisherige Festsetzung sowie die Abwägung hat, hebt die Gemeinde sowohl den Abwägungsbeschluss als auch den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 13 auf.

 

Eine weiterführende Betrachtung muss noch erfolgen. Im Abwägungsergebnis sind die Belange der Gemeinde entsprechend zu berücksichtigen.

 

Da bislang noch keine Benachrichtigung der Einwender über das Abwägungsergebnis  erfolgte, ist auch keine Benachrichtigung der Einwender von der Aufhebung des Abwägungsbeschlusses vorzunehmen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt  die Aufhebung des von der Gemeindevertretung am 19. Dezember 2012 gefassten Abwägungsbeschlusses zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Hohenkirchen (GV Hokir/05/12/7046).

 

2.      Eine Benachrichtigung der Einwender von der Aufhebung des Abwägungsbeschlusses ist nicht vorzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Investor getragen.

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