Beschlussvorlage - GV Kalkh/13/7399

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Inkrafttreten des Gesetzes des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz- NaSchAG M-V) vom 23.02.2010, § 18 haben sich die gesetzlichen Bestimmungen für gesetzlich geschützte Bäume geändert. Die für die Gemeinde derzeitig erlassene Baumschutzsatzung entspricht nicht den gesetzlichen Vorschriften.

Durch die Gemeinde kann nur noch über Baumfällungen in Hausgärten, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen, entschieden werden.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurden durch viele Gemeinden in M-V die Baumschutzsatzungen aufgehoben.

Durch die Verwaltung wird empfohlen, eine den rechtlichen Bestimmungen geltende Baumschutzsatzung zu erlassen und die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Kalkhorst vom 25.04.2003 aufzuheben. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die vorliegende Satzung zum Schutz des Baumbestandes. Gleichzeitig tritt die Baumschutzsatzung vom 25.04.2003 außer Kraft. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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