Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7427

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz wurde am 07.05.2012 beschlossen, einen Antrag auf Verleihung der kommunalverfassungsrechtlichen Bezeichnung „Schloßstadt“ zu stellen.

Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 03.04.2013, eingegangen im Amt Klützer Winkel 08.04.2013, durch das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg- Vorpommern abgelehnt.

Gegen diesen Bescheid wurde auf Grund der Einhaltung der Widerspruchsfrist durch den Bürgermeister der Stadt Klütz, Herrn Dieter Fischer im Rahmen einer Eilentscheidung festgelegt, Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin einzulegen.

Durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz ist die festgelegte Eilentscheidung des Bürgermeisters zu bestätigen.

Die Angelegenheit ist für die Stadt Klütz von übergeordnetem Interesse. Die Stadt Klütz sollte sich hier anwaltlich vertreten lassen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters Klage gegen den Bescheid des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg- Vorpommern in der Angelegenheit- Verleihung Beinamen „Schloßstadt“ zu führen.

Für die Wahrnehmung aller rechtlichen Interessen der Stadt Klütz wird ein Anwaltsbüro beauftragt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Anwalts- und Gerichtskosten ca. 2100 €

 

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Anlagen

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