Beschlussvorlage - GV Kalkh/13/7419

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst führt das Aufstellungsverfahren für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.1 für einen Teilbereich östlich der Lindenstraße in Groß Schwansee als Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durch. Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung am 15. Mai 2012  gebilligt und zur Auslegung bestimmt.. Die Planunterlagen einschließlich Begründung dazu lagen in der Zeit vom 1. Oktober 2012 bis 1. November 2012 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden wurde gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes einschließlich Begründung wurden Stellungnahmen von Bürgern zur Planung abgegeben. Die Gemeinde Kalkhorst hat ein erneutes Beteiligungsverfahren zur Beachtung der Belange der Öffentlichkeit im Sinne des Planungsziels durchgeführt. Auch die hierzu eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden in der Abwägung berücksichtigt. Die Gemeinde kann den Bebauungsplan abschließend beurteilen und dem Abwägungsgebot entsprechend Rechnung tragen. Gemäß Abwägungsprotokoll (Anlage 1 und Anlage 2) ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen.

Die Gemeinde Kalkhorst kann davon ausgehen, dass die Planung mit den Nachbargemeinden entsprechend § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt ist.

Im Rahmen der Abwägung sind gemäß § 1 Abs. 6 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (vgl. Abwägungsprotokoll). Das Abwägungsergebnis ist den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mitzuteilen; insbesondere denjenigen, deren Belange nicht berücksichtigt wurden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB unter Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen und die Stellungnahmen und Anregungen des erneuten Beteiligungsverfahrens hat die Gemeinde Kalkhorst unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1und Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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