Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7413

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 22. September 2013 findet die Bundestagswahl statt.

Auf Grundlage der Landeskommunalwahlordnung (LKWO), § 1 Abs. 2 und 3 kann jede amtsangehörige Gemeinde durch Beschluss der Gemeindevertretung die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und der Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf das Amt übertragen.

Die Übertragung von Aufgaben nach Absatz 2 oder der Widerruf einer bereits erfolgten Übertragung muss spätestens am 120. Tag vor der Wahl gegenüber dem Amt erklärt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Übertragung der Aufgaben der Gemeindewahlleitung und die Bildung des Gemeindewahlausschusses für alle Wahlarten (Zentrale und Kommunalwahlen) insgesamt auf das Amt zu übertragen.    

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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