Beschlussvorlage - GV Ziero/13/7341
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Carmen Neubauer
- Verfasser/Antragsteller:
- Neubauer, Carmen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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23.04.2013
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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22.05.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit dem 05.09.2011 ist die neue Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Nach § 44 Abs. 4 KV M-V ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen neu geregelt worden.
Grundsätzlich darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch von dem Bürgermeister oder seinen Stellvertretern eingeworben und entgegengenommen werden. Der Bürgermeister darf nur die Annahme bis zu einem Wert von unter 100 EUR allein entscheiden. Bei höheren Zuwendungen entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschliesst, die Zuwendungen in Höhe von:
4.000,00 EUR vom 07.03.2013 Spender: Betriebsgemeinschaft Zierow Landwirtschafts KG
für Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinde Zierow und
6.000,00 EUR vom 22.03.2013 - Spender: Betriebsgemeinschaft Zierow Landwirtschafts KG
für kulturelle Zwecke und Ehrenamt der Gemeinde Zierow anzunehmen.
