Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7393

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen möchte ein gemeindeeigenes Wappenhren.

Lt. Runderlass des Innenministeriums vom 17. Januar 1996 sind die Gemeinden berechtigt, Wappen und Flaggen zu führen, die in ihrer geschichtlichen Entwicklung begründet sind und mit demokratischen Grundsätzen übereinstimmen. Mit der künstlerischen Ausführung der Wappenentwürfe sollte eine Person beauftragt werden, die über Grundkenntnisse der Heraldik verfügt und sich mit der geschichtlichen Entwicklung der Gemeinde hinreichend vertraut macht.

 

Mit Beschluss vom 6. September 2012 ist der Grafik-Designer und Heraldiker Herr Michael Zapfe durch die Gemeindevertretung beauftragt worden, ein genehmigungsfähiges Gemeindewappen zu entwerfen. Die Gemeindevertretung hat entsprechende Vorstellungen und Maßgaben an Herrn Zapfe übergeben.

 

Am 22. Oktober 2012 hat Herr Michael Zapfe die Entwürfe der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vorlegt. Der Hauptausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat daraufhin in der Sitzung am 15. November 2012 festgelegt, dass drei Entwürfe im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 31. Januar 2013 in der Kurverwaltung ausgelegt werden und auf der Internetseite der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen veröffentlicht werden. Alle Einwohner ab Vollendung des 14. Lebensjahres hatten in dem genannten Zeitraum die Möglichkeit über das Wappen abzustimmen.

 

Das Abstimmungsergebnis der Einwohner der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen (ab Vollendung des 14. Lebensjahres) stellt sich wie folgt dar:

 

Wappen „1“: 56 Stimmen

Wappen „2“: 31 Stimmen

Wappen „3“: 72 Stimmen

 

Somit haben sich die Einwohner für das Wappen „3“ ausgesprochen (s. Anlage „Wappen“).

 

Herr Michael Zapfe hat nach Mitteilung des Wahlergebnisses das Landeshauptarchiv um Stellungnahme gebeten. Seitens des Landeshauptarchivs besteht nur hinsichtlich der Eichenblätter ein Klärungsbedarf (s. auch Anlage: Emailverkehr - Herr Michael Zapfe / Landeshauptarchiv):

 

„…Bedenken habe ich wegen der Verwendung der Eichenblätter. Diese sind in der Mecklenburgischen Wappenlandschaft schon überstrapaziert und sollten möglichst nur noch Gemeinden vorbehalten bleiben, bei denen Eichen ganz besonders prägend sind…“.

 

Dahingehend sollte die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beraten, ob Eichenblätter gewünscht sind. Nach Entscheidung der Gemeindevertretung wird das Genehmigungsverfahren von Herrn Michael Zapfe in die Wege geleitet.

 

Nach Genehmigung des Wappens durch das Innenministerium erfolgt die amtliche Registrierung des Wappens mit der Eintragung in die „Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern“. Nach Änderung der Hauptsatzung kann die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen dann das Wappen im Dienstsiegel führen sowie Flaggen anfertigen lassen.

 

Zum Schutz des Urheberrechtes kann die Gemeinde eine Entgeltordnung erlassen, die die Nutzungsbefugnisse regelt sowie die Höhe der Nutzungsgebühren für die Aushändigung der Wappendarstellung (z. B. an Wappensammler oder an Gewerbetreibende für den Gebrauch als Werbeaufdruck).

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Eröffnung des Genehmigungsverfahrens des Gemeindewappens „3“ für das Ostseebad Boltenhagen durch Herrn Michael Zapfe. Die Blasonierung lautet:

 

Variante I.

in Blau unter zwei schräg gekreuzten goldenen Rodehacken ein silbernes achtspeichiges Steuerrad, begleitet beiderseits oben von zwei goldenen Blättern

 

              oder

 

Variante II.

in Blau über einer silbernen, linksgewendeten Flunder zwei schräg gekreuzte goldene Rodehacken, oben und seitlich bewinkelt von drei goldenen Blättern

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten des Genehmigungsverfahrens sind im Haushalt 2013 eingestellt

 

 

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Anlagen

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