Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7371

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen führt das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 36 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet westlicher Ortseingang zwischen Wichmannsdorf und Sport- und Freizeitanlage als zweistufiges Verfahren durch. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 5. Juli 2012 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die Planunterlagen einschließlich Begründung dazu lagen in der Zeit vom 01.10.2012 bis 01.11.2012 öffentlich aus. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung lagen der Vorentwurf des Bebauungsplanes, das städtebauliche Konzept, der Text Teil B und die Begründung inklusive der Varianten der Untersuchung der Verkehrsanbindung und der planungsrechtlichen Bestandsituation öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden wurde gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes einschließlich Begründung wurden Stellungnahmen von Bürgern zu der Planung abgegeben. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat sich mit den zum Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen beschäftigt. Gemäß Abwägungsprotokoll (Anlage 1) ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen.

Die Beteiligung der Nachbargemeinden ist erfolgt. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen kann davon ausgehen, dass die Planung mit den Nachbargemeinden entsprechend § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt ist.

Im Rahmen der Abwägung sind gemäß § 1 Abs. 6 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (vgl. Abwägungsprotokoll). Das Abwägungsergebnis ist den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mitzuteilen.

Im Ergebnis des Abwägungsprozesses ist ein Vorschlag für die Entwicklung des Bebauungsplanes als Diskussionsgrundlage entwickelt worden. In diesem Vorschlag sind insbesondere die Zielsetzungen für Festsetzungen zur überbaubaren Fläche und zu der Höhenentwicklung zu überprüfen. Dies hängt maßgeblich vom planerischen Konzept und von der Zielsetzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ab.

Für die Diskussion werden der Vorentwurf und der Änderungsplan als Diskussionsgrundlage beigefügt. Somit stehen folgende Unterlagen für die Erörterung und Diskussion zur Verfügung:

-          Abwägung der Stellungnahmen in tabellarischer Form lang,

-          Kurzzusammenfassung der Abwägung (ohne Bürgerstellungnahmen),

-          Vorentwurf vom 5. Juli 2012,

-          geändertes Konzept als Diskussionsgrundlage.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

1.      Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB unter Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses und besteht aus der Zusammenstellung tabellarisch und einer Kurzzusammenfassung (ohne Kurzzusammenfassung der eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit).

2.      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Über den Haushaltsplan der Gemeinde.

 

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Anlagen

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