Beschlussvorlage - GV Hokir/13/7409

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 16 des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) müssen zwischen dem Träger der Jugendhilfe (Landkreis Nordwestmecklenburg) und dem Träger von Kindertageseinrichtungen (hier DRK Kreisverband Nordwestmecklenburg e. V.) Lei-stungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen über die Erbringung von Leistungen abgeschlossen werden. In diesen Vereinbarungen werden die Kosten je Betreuungsplatz festgeschrieben. Die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile sind durch die Wohnsitzgemeinde (hier Gemeinde Hohenkirchen) festzulegen.

Das DRK Kreisverband Nordwestmecklenburg e. V. hat zum 01.01.2013 die Kindertagesstätte in Beckerwitz übernommen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Einrichtung von Frau Jutta Rietentidt in privater Trägerschaft geführt. Da die letzten Entgeltverhandlungen bereits im Jahr 2007 erfolgten und seit diesem Zeitpunkt die Gesamtkosten (z.B. Versicherung, Strom, Wasser, Heizung, Reinigung und Müllabfuhr) erheblich gestiegen sind, ist eine Erhöhung der Kosten für alle Betreuungsarten unumgänglich.

Im Rahmen der Entgeltverhandlung am 23.05.2013 wird es zu einer Neufestsetzung der Gemeindewohnsitz- und Elternanteile kommen. Lt. KiföG M-V muss die Gemeinde, hier Gemeinde Hohenkirchen, die Höhe der Gemeindewohnsitz- und Elternanteile durch einen Beschluss festlegen. Die Wohnsitzgemeinde muss nach den Vorschriften des KiföG M-V mindestens einen Anteil in Höhe von 50 % der nicht gedeckten Kosten an den Platzkosten tragen. Während der Entgeltverhandlung kann es zu Änderungen der Gesamtkosten kommen, die durch die Herauslösung nicht entgeltrelevanter Kosten bedingt sind. Dadurch kann sich die vorgelegte Kalkulation nochmals geringfügig verändern.

Weiterhin ist zu beachten, dass die in der Übersicht ausgewiesenen Elternbeiträge für die Krippe sich um den in der Anlage näher benannten Betrag reduzieren. Grundlage für diese Änderung ist die seit dem 01.08.2012 in Kraft getretene Förderrichtlinie Elternentlastung Kindertagesförderung der Landesregierung Mecklenburg Vorpommern.

 

Die Gemeinde Hohenkirchen hatte bisher den Gemeindewohnsitzanteil auf die gesetzlich vorgeschriebenen 50 % festgesetzt. Hinsichtlich der neuen Kalkulation wird diese Festsetzung erneut empfohlen. Danach würden sich die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile, lt. der vorliegenden Kalkulation, wie folgt darstellen:

 

Betreuungsart                               Gemeindewohnsitzanteil                       Elternanteil

 

Krippe                 ganztags                             315,75 €                                          315,75  €

                            Teilzeit                               224,55 €                                  224,55  €

                            halbtags                             180,44 €                                  180,44  €

Kindergarten       ganztags                            128,67 €                                   128,67  €

                            Teilzeit                               104,39 €                                  104,39   €

                            Halbtags                              94,00 €                                     94,00   €

 

Tatsächlicher Sachstand – nach Entgeltverhandlung und FA-Sitzung

 

Am 23.05.2013 fand beim Jugendamt des Landkreises Nordwestmecklenburg die Entgeltverhandlung statt.

Im Ergebnis gab es geringfügige Änderungen in den Beträgen:

 

 

Entgelt in Euro

Abzgl. Anteil Land/LK

Zwischensumme

50 %

Gemeindeanteil

Elternanteil

KK GT

901,74

267,00

634,74

317,37

384,74

250,00

KK TZ

607,34

155,00

452,34

226,17

277,34

175,00

KK HT

460,13

96,00

364,13

182,07

210,73

153,40

 

 

 

 

 

 

 

KG GT

397,10

136,00

261,10

130,55

131,10

130,00

KG TZ

289,54

77,00

212,54

106,27

106,54

106,00

KG HT

235,77

44,00

191,77

95,89

96,77

95,00

Die Beträge für die Krippenplätze wurden durch den Finanzausschuss empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt ab dem 01.06.2013 nachstehende Gemeindewohnsitz- und Elternanteile für die Kindertageseinrichtung Hohenkirchen:

                                                                                    Gemeindeanteil                            Elternanteil

Krippe                 ganztags (GT)                      384,74 €                               250,00 €

                            Teilzeit     (TZ)                     277,34 €                               175,00 €

                            halbtags  (HT)                     210,73 €                                153,40 €

Kindergarten       ganztags  (GT)                    131,10 €                                130,00 €

                            Teilzeit    (TZ)                      106,54 €                                106,00 €

                            halbtags  (HT)                       96,77 €                                   95,00 €

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ab Juni 2013 ergeben sich nachfolgende monatliche Mehrausgaben für den Gemeindewohnsitzanteil. Grundlage ist der Belegungsstand lt. Monat 04/2013 mit Kindern aus der Gemeinde Hohenkirchen.

 

Kinderkrippe:

6 GT   x    189,05 € = 1.134,30 €

 

Kindergarten:

25 GT   x   40,60 €  = 1.015,00 €

7   TZ    x   32,78 €  =    229,46 €

 

Monatliche Mehrausgaben: 2.378,76 € x 7 Monate = 16.651,32 € (Der Betrag wurde bereits in den Haushalt eingestellt.)

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