Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7290

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Für das B-Plan-Gebiet Nr. 29 der Stadt Klütz ist eine Erschließungsstraße geplant.

Nach § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern

(StrWG M-V) vom 13.Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), geändert durch Artikel 12 § 8 des Gesetzes vom 14. März 2005 (GVOPBl. M-V S. 91) zuletzt geändert durch § 45 Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 323, 324) können die Gemeinden den Straßen Namen geben.

Straßennamen dienen in Verbindung mit den Hausnummern einer eindeutigen Zuordnung der Grundstücke.

Die MGE Mecklenburger GrundstücksEntwicklungsgesellschaft mbH, als Investor des Bebauungsplanes möchte folgende Vorschläge unterbreiten.

 

1.      Am Klützer Bach

2.      Willy-Brandt-Weg

3.      Eichenweg

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Straße im Bebauungsplan Nr. 29 „Am Klützer Bach“ in ……. zu benennen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Trägt der Erschließungsunternehmer lt. Erschließungsvertrag.

Reduzieren

Anlagen

Loading...