Beschlussvorlage - GV Hokir/13/7386

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat am 15. Mai 2012 den Feststellungs-/ Abschließenden Beschluss zur 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Gramkow gefasst.

Die 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Gramkow wurde zur Genehmigung eingereicht. Die Genehmigung wurde mit Schreiben des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 19.10.2012 versagt.

Der bemängelte Verfahrensschritt (Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) wurde wiederholt. Die bereits vorliegende Abwägung wurde um die Ergebnisse der wiederholten Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzt.

Der von der Gemeindevertretung Hohenkirchen am 15. Mai 2012 gefasste abschließende Beschluss (GV Hokir/05/12/6599) ist nunmehr aufzuheben und neu zu fassen. Die Ergebnisse der wiederholten Öffentlichkeitsbeteiligung sind mit dem neuen Feststellungsbeschluss zu beachten.

Die Genehmigung ist erneut zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist dann gemäß § 6 Abs. 5 ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam. Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist der 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes eine zusammenfassende Erklärung beizufügen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

1.     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Aufhebung des von der Gemeindevertretung am 15. Mai 2012 gefassten Feststellungsbeschlusses/ abschließenden Beschlusses (GV Hokir/05/12/6599).

 

2.     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Gramkow.

 

3.     Die Begründung der Gemeinde Hohenkirchen zur 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Gramkow wird gebilligt.

 

4.      Das Bauamt des Amtes Klützer Winkel wird beauftragt, dem Landkreis Nordwestmecklenburg die 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Gramkow zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist dann ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo die 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Gramkow mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Investor getragen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...