Beschlussvorlage - GV Hokir/13/7385

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen hat das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB über die Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung unterrichtet.

Zusätzlich zu den bereits vorliegenden Stellungnahmen sind nunmehr weitere Stellungnahmen eingegangen, die behandelt werden. Die ursprüngliche Abwägung zur 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes (Abwägungsbeschluss vom 15. Mai 2012 - GV Hokir/05/12/6598) wird ergänzt. Es werden die zusätzlich eingegangenen Stellungnahmen des Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB behandelt.

Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.

Die Abwägung wird um die nach der Wiederholung des Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen ergänzt.

Abwägungsrelevante Anregungen wurden nicht vorgetragen.

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses wird der Abschließende Beschluss/ Feststellungsbeschluss gefasst.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

1.     Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche auf Grund der Information über die Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Gemeinde Hohenkirchen über die 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Gramkow eingegangen sind, wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden im Zuge der Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht abgegeben.             
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat die eingegangenen Stellungnahmen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.

Es ergeben sich:

- nur Hinweise.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.     Das Bauamt des Amtes Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die  Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis der Abwägung der Gemeinde Hohenkirchen über die 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Gramkow  unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.     Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Wird vom Investor getragen.

 

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