Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7375

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zwischen dem 19.11. und 20.12.2012 wurde die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB formell ausgelegt. Zeitgleich fand die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB statt.

 

Der vorliegende Beschluss wird auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB gefasst, wonach bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind. Basis bilden die Stellungnahmen, die zu dem vorgenannten Entwurf eingegangen sind.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Gemeindevertretung hat die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Beteiligung vom 19. November bis zum 20. Dezember 2012 sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß der Anlage zum Beschluss geprüft. Die Anlage über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen.

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