Dringlichkeitsentscheidung - GV Kalkh/13/7365

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Lt. Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg vom 24.07.2006 ist für die Schüler ab Jahrgangsstufe 5 aus den Ortsteilen Elmenhorst, Warnkenhagen und Brook die Regionale Schule in Klütz die örtlich zuständige Schule und für die Schüler ab Jahrgangsstufe 5 aus den Ortsteilen Kalkhorst, Dönkendorf, Groß Schwansee, Hohen Schönberg, Klein Pravtshagen, Klein Schwansee und Neuenhagen die Regionale Schule in Dassow.

 

Mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 gilt für weiterführende Schulen ab Jahrsgangsstufe 5 die freie Schulwahl (§ 45 Schul-G M-V).

Auch Schüler aus den Ortsteilen der Gemeinde Kalkhorst, die an der Regionalen Schule in Dassow hätten beschult werden sollen, haben sich für die Regionale Schule in Klütz entschieden.

Die Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 19.04.2012 regelt im § 2 die Anspruchsberechtigung für die Schülerbeförderung. Danach hat der Landkreis eine öffentliche Beförderung der Schüler an die örtlich zuständige Schule durchzuführen.

Lt. der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen an Schüler mit  Wohnsitz im Landkreis Nordwestmecklenburg zum Besuch einer örtlich unzuständigen Schule im Landkreis für den Zeitraum 01.08.2012 bis zum 31.07.2013 (gab es auch für davor liegende Schuljahre) konnten die Eltern dieser Schüler auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 50 % der monatlich entstehenden Gesamtkosten an der Schülerbeförderung erhalten.

 

Eine derartige Richtlinie gibt es für das Schuljahr 2013/2014 bisher nicht und ist lt. Auskunft vom Landkreis auch nicht vorgesehen, sodass die Eltern dann die vollen Kosten der Schülerbeförderung zu tragen haben.

Eltern, die sich das möglicherweise nicht leisten können, sehen sich nun teilweise gezwungen ihre Kinder wieder an der örtlich zuständigen, von ihnen aber nicht gewählten Schule, beschulen zu lassen.

Das hat bereits zu großem Unmut bei den Betroffenen geführt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst wird um Unterstützung gebeten (siehe Anlage).

Vertreter der betroffenen Eltern wollen sich in dieser Angelegenheit dann mit einem Brief an die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg, Frau Birgit Hesse, wenden und darum bitten, Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Eltern zu finden.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Am Donnerstag, den 18.04.2013, findet eine Elternversammlung zu diesem Thema statt.

Ein Beschluss der Gemeindevertretung wird als erforderlich angesehen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, einen Antrag an den Landkreis Nordwestmecklenburg auf vorzeitige Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung zu stellen, mit dem Ziel, die Satzung über die Festlegung der Schuleinzugsbereiche für die öffentlichen Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg dahingehend zu ändern, dass für alle Schüler aus dem Gebiet der Gemeinde Kalkhost ab Jahrgangsstufe 5  die Regionale Schule Klütz die örtlich zuständige Schule wird.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Können bisher nicht eingeschätzt werden

 

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Anlagen

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