Beschlussvorlage - GV Ziero/13/7341

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit dem 05.09.2011 ist die neue Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Nach § 44 Abs. 4 KV M-V ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen neu geregelt worden.

 

Grundsätzlich darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch von dem Bürgermeister oder seinen Stellvertretern eingeworben und entgegengenommen werden. Der Bürgermeister darf nur die Annahme bis zu einem Wert von unter 100 EUR allein entscheiden. Bei höheren Zuwendungen entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschliesst, die Zuwendungen in Höhe von:

4.000,00 EUR vom 07.03.2013 – Spender: Betriebsgemeinschaft Zierow Landwirtschafts KG

für Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinde Zierow und

6.000,00 EUR vom 22.03.2013 -  Spender: Betriebsgemeinschaft Zierow Landwirtschafts KG

für kulturelle Zwecke und Ehrenamt der Gemeinde Zierow anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen in Höhe von 10.000,00 EUR

 

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