Beschlussvorlage - GV Ziero/13/7273

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Dorfverein Alt Jassewitz e. V. hat sich dazu verpflichtet, für die Gemeinde Hohenkirchen eine Spende von 10.000,00 € für den Fall zur Verfügung zu stellen, dass das Projekt „Ländlicher Wegebau Alt Jassewitz - Neu Jassewitz“ 2013 fertig gestellt wird. Die Beschlussvorlage zur Baumaßnahme steht am 10.04.2013 zur Beratung in der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen unter Tagesordnungspunkt 8 auf der Tagesordnung. Aus diesem Grunde ist die Dringlichkeit zum Beschluss zur Annahme einer Spende gegeben.

 

Seit dem 05.09.2011 ist die neue Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Nach § 44 Abs. 4 KV M-V ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen neu geregelt worden.

 

 

Grundsätzlich darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch von dem Bürgermeister oder seinen Stellvertretern eingeworben und entgegengenommen werden. Der Bürgermeister darf nur über die Annahme bis zu einem Wert von unter  100 € allein entscheiden. Bei höheren Zuwendungen entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hohenkirchen beschließt, die Zuwendung in Höhe von 10.000,00 € von dem Dorfverein Alt Jassewitz e. V. als Spende für das Projekt „Ländlicher Wegebau Alt Jassewitz - Neu Jassewitz“ anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen in Höhe von 10.000,00 €

 

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