Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7325

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bei der Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen kam es in 2012 immer wieder zu Anfragen in wie weit ein Ausschank von Getränken und Imbissvariationen am Strand und im Bereich der Strandpromenade möglich wäre. Bisher besteht die Regelung, dass die Strandkorbvermieter nur alkoholfreie warme Getränke verkaufen dürfen und anderen Anfragenden keine Zusage erteilt werden sollte.

 

Aus Sicht der Kurverwaltung sollte für die kommende Saison die bestehende Regelung neu überdacht werden. Die Angebotspalette für die Touristen könnte man so erweitern und dem Vergleich zu anderen Orten standhalten. Die Qualität bei solchen zusätzlichen Angeboten ist jedoch bei der Auswahl zu berücksichtigen. Nach Vorlage eines Konzeptes könnte durch den Kurbetriebsausschuss eine Zustimmung oder Ablehnung erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass bei der Kurverwaltung eingereichte Projekte dem Kurbetriebsausschuss vorgestellt werden und danach eine Zu- oder Ablehnung ausgesprochen wird.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehreinnahmen

 

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