Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7309

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Es bestehen verschiedene Ansichten in der Auslegung des Entgelttarifes der o. g. Benutzungs- und Entgeltordnung. Hier ist unter Pkt. 1 c) die Nutzung pro Feld für Erwachsene von Vereinen aus dem Bereich der Stadt Klütz  je Stunde für 13,00 Euro geregelt. Dabei trat das Problem auf, dass dabei keine Unterscheidung zwischen der Nutzung eines Feldes bzw. der Nutzung der gesamten Halle (zwei Felder) vorliegt. Dadurch wurde in beiden Fällen ein Entgelt in Höhe von 13,00 Euro je Stunde erhoben.

Die Verwaltung bittet um eine eindeutige Festlegung der Entgelttarife.

 

Bei einigen Sportarten (Volleyball, Taekwondo usw.) ist nur die Nutzung eines Feldes (halbe Halle) notwendig. Bei anderen Sportarten (Fußball) wird die gesamte Halle genutzt. Im Jahr 2012 erfolgte dieses Training zu 26 Terminen.

 

Als Beispiel befinden sich in der Anlage die Entgelttarife der Gebührenordnungen der Sporthallen in Wahrsow und in Schönberg. In Wahrsow wurde das Entgelt pro Feld festgesetzt. Hingegen wurde für die Palmberghalle in Schönberg je Feld  (10,00 €/ halbe Stunde) und bei 3 Feldern (30,00 €/ halbe Stunde) unterschieden.

Die nicht eindeutige Festlegung für die Schulsporthalle Klütz bedarf dringend einer Klarstellung. Aus diesem Grund wird die Entgeltregelung nochmals zur Diskussion gestellt.

In der Sitzung des Finanzausschusses vom 05.03.2013 wurde dieses Thema bereits behandelt mit der Festlegung, jedes Feld extra zu berechnen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Schulsporthalle der Stadt Klütz ……………

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:

Einnahmen 2012 bei 26 Termine  je 13,00€/Std= 435,00 €

mögl. Einnahmen bei 26 Terminen mit je 15,00€/Std= 585,00€

mögl. Einnahmen bei 26 Terminen mit je 18,00/Std= 702,00€

 

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Anlagen

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