Beschlussvorlage - GV Hokir/13/7207

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen beabsichtigt die Entwicklung einer Ferienhausanlage im südöstlichen Anschluss an die vorhandene Camping-, Bungalow- und Gemeinschaftssiedlung „Liebeslaube“. Die Teilfläche nördlich des ländlichen Weges, der die Siedlung mit der Jugendherberge Beckerwitz verbindet, soll im südlichen Anschluss an die vorhandene Camping-, Bungalow- und Gemeinschaftssiedlung entwickelt werden. Die Zielsetzung besteht in der Entwicklung einer gewerblich betriebenen Ferienhaussiedlung wie in der Blauen Wiek. Diese Entwicklung ist derzeit noch nicht im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenkirchen dargestellt.

Die Ferienanlage soll als Ergänzung des touristischen Angebots in der Gemeinde dienen. Die Fläche kann als Arrondierung des Siedlungsbereiches betrachtet werden. Synergien mit der bereits seit Jahren erfolgreich betriebenen Ferienanlage Blaue Wiek können geschaffen werden. Die Infrastruktur kann gesamtheitlich genutzt werden.

Voraussetzung ist die Herstellung der Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung. Zielsetzungen für den Bereich nördlich des Verbindungsweges zur Jugendherberge sind:

-          Prüfung der Eignung für Fremdenverkehr unter Berücksichtigung der Anforderungen der Fläche an Naturschutz und Landschaftspflege,

-          Prüfung der Anforderungen an eine geordnete Ver- und Entsorgung und

-          Prüfung der verkehrlichen Entlastung des ländlichen Weges zwischen der Camping-, Bungalow- und Gemeinschaftssiedlung „Liebeslaube“ und der Jugendherberge Beckerwitz (Reduzierung des Verkehrsaufkommens durch Ordnungsmaßnahmen oder Schaffung eines zusätzlichen Geh- und Radweges).

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 für die Ferienanlage in Arrondierung der vorhandenen Camping-, Bungalow- und Gemeinschaftssiedlung „Liebeslaube“ - Blaue Wiek II an der Wohlenberger Wiek.

 

 

 

2.     Die Planbereichsgrenzen sind in der nebenstehenden Skizze dargestellt. Die Fläche befindet sich nördlich des Verbindungsweges zur Jugendherberge und wird im Norden und im Westen durch die vorhandene Gemeinschaftssiedlung, im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Süden durch den Verbindungsweg (ländlicher Weg) zur Jugendherberge Beckerwitz begrenzt.

 

3.     Planungsziel besteht in der Vorbereitung der planungsrechtlichen Vorbereitung einer Feriensiedlung. Die Feriensiedlung ist in orts- und landschaftstypischer Bauweise vorgesehen.

 

-          Die Vereinbarkeit mit den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege ist abzuprüfen.

-          Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind zu regeln.

-          Anforderungen an die Ver- und Entsorgung und die leistungsfähige verkehrliche Erschließung sind abzuprüfen, Konzepte sind zu erstellen.

-          Die Flächen im östlichen Plangebiet sind auf ihre Eignung als Spiel-, Sport- und Freizeitflächen und für Ausgleich und Ersatz zu nutzen.

-          Nördlich des ländlichen Weges sind ggf. Flächen für eine zukünftige Trassierung eines Geh- und Radweges zu nutzen.

-          Am östlichen Rand der bebauten Flächen, zwischen der für Bebauung vorgesehenen Fläche und der Freifläche ist ein Weg/Pfad für Fußgänger zu gestalten, der vom ländlichen Weg in Richtung Küste führt.

 

4.     Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

5.     Die für Raumordnung und Landesplanung zuständige Behörde und Stelle ist am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Antragsteller getragen.

 

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Anlagen

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