Beschlussvorlage - GV Kalkh/13/7306

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 22.01.2013 ist für die o. a. Maßnahme ein Fördermittelantrag an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Schwerin gestellt worden.

Die Maßnahme war im Haushalt 2012 mit einer Summe in Höhe von 488.000 € berücksichtigt worden. Da die Maßnahme in 2012 nicht realisiert werden konnte (kein positiver Bewilligungsbescheid) wurden die Mittel im Nachtrag 2012 auf die notwendigen Ausgaben (Planungsleistungen) auf 9.000 € reduziert.

Die Bewilligung der Maßnahme ist seitens des Amtes für Landwirtschaft und Umwelt ab sofort in Aussicht gestellt worden. Insofern ist eine Beschlussfassung über die Finanzierung bzw. über die Höhe des Eigenanteils der Gemeinde zu fassen, da der Haushalt 2013 erst in einer kommenden Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen werden wird.

Die Höhe der Kosten hat sich aufgrund der projektbezogenen Planänderungen nach den TÖB-Beteiligungen hinsichtlich Ausgleichspflanzungen, Ausführungen des Straßenbaus sowie der Kostenanpassungen von 2009 auf 2013 ergeben und belaufen sich nunmehr auf Gesamtbaukosten in Höhe von 500.300 €, wobei bei einer 65 %-(Brutto)Förderung ein Eigenanteil in Höhe von ca. 176.500 € bei der Gemeinde verbleiben. 

Die Straßenbaumaßnahme selbst wurde am 03.03.2009 durch die Gemeindevertretung beschlossen.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt,

für die Dorferneuerungsmaßnahme Straße Dönkendorf 1.- 3. BA und Ausgleich zu M 2.0 mit Gesamtbaukosten in Höhe von 500.299,99 € und ein bei der Gemeinde verbleibenden Eigenanteil von ca. 176.500 € die Maßnahme umzusetzen und die Kosten in den Haushalt 2013 einzustellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, beiliegende Erklärung in Form einer Eilentscheidung am 10.04.2013 abzugeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ja, Gesamtkosten der Maßnahme 500.299,99 €, davon Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 175.105,00 € zzgl. 100%-iger Kostenanteil für Pflanzpflegeleistungen (2. und 3. Pflegejahr ca. 900 € brutto) und LP 9 nach HOAI (ca. 640 € brutto), da diese nicht förderfähig

Gesamteigenanteil somit 176.500,00 €.

 

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Anlagen

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