Beschlussvorlage - AA Amt/13/7276

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 12 des Landesarchivgesetzes M-V ist das Archivieren von Unterlagen, die bei Funktions- und Rechtsvorgängen kommunaler Körperschaften entstanden sind, eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Das heißt, dass die kommunalen Körperschaften verpflichtet sind, eigene Archive zu unterhalten oder sich anderer Archive zu bedienen. Ihnen obliegt es, die Unterlagen zu übernehmen, zu nutzen und vor allem zu sichern.

 

Nach § 12 Absatz 4 des Landesarchivgesetzes ist es notwendig, die Stellung des Archivs, die Begriffsbestimmung, die Funktion und die Aufgaben, die Übernahme und die Kassation sowie die Nutzung von Archivgut rechtssicher zu regeln. Mit dem Erlass der Archivsatzung für das Amtsarchiv wird dem Rechnung getragen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt den Erlass der Archivsatzung des Amtes Klützer Winkel und die Benutzungsordnung in der vorliegenden Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

- keine

 

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