Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7229

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst stellt die Satzung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Ferienhof Elmenhorst“ auf. Das Plangebiet liegt südlich der Kreisstraße K 12, die von Klütz in Richtung Kalkhorst führt. Das Einzelgehöft mit dem Wohngebäude und zwei Nebenanlagen (ehem. Stall und Remise) wird über die Straße verkehrstechnisch erschlossen. Das separat liegende Grundstück soll zu einem Ferienhof (Ferienwohnungen in Kombination mit einem Wohnmobilplatz) entwickelt werden. Hierzu zählt auch eine eigene Wohnung auf dem Hof, da mit der gewerblichen Nutzung der Lebensunterhalt bestritten werden soll. Die Wiederherstellung des Gebäudeensembles wird sich dabei zeitlich gestaffelt vollziehen. Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll dieses Ziel festgeschrieben werden. Die Flächen sind teilweise im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde als Sondergebiet „Camping“ ausgewiesen.

Die Stadt Klütz wird um Stellungnahme gebeten. 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt zur Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Ferienhof Elmenhorst“ Dorfstraße 65 der Gemeinde Kalkhorst weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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