Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7236

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahr 2014 findet die Wahl der Schöffen an den ordentlichen Gerichten statt. In die Wahlvorbereitungen werden die Gemeinden einbezogen. Die Aufgabenstellung für die Gemeinden ergibt sich aus §§ 36 ff. Gerichtsverfassungsgesetz, einschließlich des Erlasses des Justizministerium vom 19.April 2012 –III103/3222- 11 SH Amtsblatt M-V 2012 Seite 399 – Anlage 2.

Die Vorschlagslisten sind somit bis zum 01. Mai 2013 durch die Gemeinden zu erstellen.

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Drittel der gesetzlichen Anzahl der Gemeindevertreter notwendig.

Der Präsident des Landgerichts Schwerin hat gemäß des Bezugserlasses die Schöffenzahl und die einzubringenden Vorschläge bestimmt.

Die Anzahl beträgt für die vom Amtsgericht Grevesmühlen für den Amtsgerichtsbezirk zu wählenden Schöffen

  1. 10 Erwachsenen-Hauptschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Grevesmühlen sowie
  2. 12 Erwachsenen-Hauptschöffen für die Strafkammern des Landgerichtes.

 

Für diese ehrenamtliche Funktion haben sich folgende Bürger aus dem Bereich der Stadt Klütz beworben;

 

  1. Borchert, Oliver
  2. Krüger, Ralph
  3. Lange, Ulrich
  4. Dr. Schleußner, Renate Henriette
  5. Weiher, Ingrid

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,  

 

  1. Borchert, Oliver
  2. Krüger, Ralph
  3. Lange, Ulrich
  4. Dr. Schleußner, Renate Henriette
  5. Weiher, Ingrid

 

 

 

für die Vorschlagsliste als Schöffin/Schöffen vorzuschlagen.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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