Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7201

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Mai 2002 (GVOBl. M-V S. 254), seit dem 21. Februar 2002 geltenden Fassung geändert durch Gesetz vom 17. März 2009 (GVOBl. M-V S. 292) in Verbindung mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Klütz vom 05. Februar 2008 wurde am 25. Januar 2013, Kamerad Daniel

Jenner von den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Klütz zum Gemeindewehrführer gewählt.  

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschießt, Kamerad Daniel Jenner mit sofortiger Wirkung zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Klütz und gleichzeitig zum Ehrenbeamten zu ernennen. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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