Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7266
Grunddaten
- Betreff:
-
Gestaltungssatzung "An der Strandpromenade Nord"
hier: Erlass einer Satzung (Örtliche Bauvorschrift) gemäß § 86 LBauO MV
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maren Domres
- Verfasser/Antragsteller:
- Domres, Maren
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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21.03.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die rechtskräftige Gestaltungssatzung vom 30.06.2011 in einigen Punkten moniert und empfiehlt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen entsprechende Änderungen vorzunehmen.
Das Ing. Büro BAB aus Wismar ist mit der Überarbeitung der Satzung beauftragt worden. Der mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg abgestimmte Entwurf ist als Anlage beigefügt.
Zum Schutz und zur geordneten Gestaltung des Gebietes der An der Strandpromenade Nord des Ostseebades Boltenhagen, das von besonderer geschichtlicher, architektonischer und städtebaulicher Bedeutung ist, wird auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.06.2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt neugefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.Juli 2010 (GVOBl. M-V S.366, 378), mehrfach geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember2010 (GVOBl. M-V S. 690, 712) und des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12.04.2011 (BGBl. I S. 619) sowie in der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen am 21.03.2013 die örtliche Bauvorschrift in der Anlage zur Beschlussfassung gebracht.
Ziel der Satzung ist es, das die geschichtliche, architektonische und städtebauliche Eigenart des Ortsbildes von Boltenhagen gewahrt und gefördert wird. Notwendige Um-, Erweiterungs- und Neubauten sowie alle sonstigen Veränderungen der äußeren Gestaltung sowie Werbeanlagen, sollen durch die Gestaltungssatzung so geregelt werden, dass sie sich in die historische Struktur einfügen. Mit der Erhaltung des Erscheinungsbildes des Gebiets soll die städtebauliche Bedeutung bewahrt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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