Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7263

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 04.02.2010 ist der Aufstellungsbeschluss sowie eine Veränderungssperre für den Bereich Friedrich- Engels- Str. / Weidenstieg“ durch die Gemeindevertretung beschlossen worden.

Nach Gesprächen sowohl mit dem Landkreis NWM als auch mit dem Forstamt wird aufgrund der Waldabstandproblematik empfohlen, die Bauleitplanung einzustellen bzw. ruhen zu lassen. Da die avisierte Bauleitplanung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen keinerlei Vorteile für die Verwertung des gemeindeeigenen Grundstücks Friedrich- Engels- Str. 5 hervorbringt sowie das Baubegehren des Grundstückseigentümers Friedrich- Engels- Str. 3 aufgrund der fehlenden Abstandsflächen sich nicht ins Ortsbild einfügt.

 

Das Ergebnis der Beratungen mit dem Forstamt ist im Bauausschuss am 18.09.2012 beraten worden. Man hat sich darauf verständigt, das Planverfahren einzustellen. Die Veränderungssperre tritt gemäß § 17 BauGB nach drei Jahren kraft Gesetzes außer Kraft.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt das Bauleitplanverfahren bzgl. des B- Plan Nr. 35 „Friedrich- Engels- Str. Weidenstieg“ einzustellen bzw. nicht fortzuführen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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