Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7251

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat sich mit den Zielen für die Entwicklung am Anleger beschäftigt. Im Bereich am Anleger befindet sich die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 in der Aufstellung. In diesem Bereich ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für Ferienhäuser auf dem Anleger und für Infrastruktureinrichtungen am Strand vorgesehen. Damit ändern sich die Ziele der rechtskräftigen Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11. Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist im Parallelverfahren der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Stadt Klütz hatte zunächst das Verfahren zur Vorbereitung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 durchgeführt.

Als Voraussetzung für die weitere Bearbeitung waren der Artenschutzfachbeitrag und die FFH-Verträglichkeitsprüfung für den Bebauungsplan zwingende Voraussetzung.

Die Unterlagen für die FFH-Verträglichkeitsprüfung und für den Artenschutzfachbeitrag liegen mit dem Ergebnis vor, dass das Vorhaben aus naturschutzfachlicher Sicht weiter vorbereitet werden kann. Deshalb werden die Voraussetzungen für die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes als verbindlich angesehen.

Das Verfahren wird eingeleitet. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

1.     Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz für den Bereich am Anleger an der Wohlenberger Wiek. Es handelt sich um die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes.

2.     Die Planbereichsgrenzen bzw. Grenzen des Änderungsbereiches sind in der Übersicht dargestellt. Es handelt sich um Flächen am Anleger und östlich der Landesstraße.

Die Planbereichsgrenzen ergeben sich wie folgt:

-          im Norden: Wasserflächen,

-          im Osten: Wasserflächen,

-          im Süden: Wasserflächen,

-          im Westen: Verlauf der Landesstraße und Grenze des Geltungsbereiches der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Klütz an der Steilküste.

3.     Die Planungsziele sind:

-          Herstellung der Übereinstimmung zwischen dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11,

-          Rücknahme der Fläche für die Mole,

-          Schaffung der Voraussetzungen für die Errichtung von Ferienhäusern auf dem Anleger,

-          Vorbereitung von Anlagen für die Infrastruktur,

-          Erörterung der Entwicklung am Strand.

4.     Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Wird vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Anlagen

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