Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7246

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz stellt den Bebauungsplan Nr. 33 im Verfahren nach § 13a BauGB auf. Das Planungsziel besteht in der Vorbereitung von Flächen für eine Hotelbebauung und zugehörigen Infrastruktureinrichtungen.

Die Fläche ist derzeit unbebaut. 

Der Bereich befindet sich direkt Am Markt Ecke Wismarsche Straße und Schloßstraße.

 

Ziel ist die planungsrechtliche Vorbereitung des Grundstücks für eine Neubebauung. Es wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.                  Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 33 für den Bereich Am Markt Ecke Wismarsche Straße und Schloßstraße.

Das Plangebiet wird wie in Anlage 1 dargestellt, begrenzt:

 

rdlich:              der Markt der Stadt Klütz,

südöstlich:              durch vorhandene Wohnbebauung Wismarschen Str. und Neuer Weg,

westlich:              durch vorhandene Wohnbebauung an der Schloßstraße.

 

Planungsziele:

Ausweisung und Festsetzung eines Sondergebietes Hotel mit zugehöriger Infrastruktureinrichtung .

 

2.                  Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

3.              Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

4.              Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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