Beschlussvorlage - GV Ziero/13/7211

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bei der Brandbekämpfung kommt der zeitnahen optimalen Löschwasserversorgung eine große Bedeutung zu. Im Idealfall kann die Löschwasserversorgung über das öffentliche Trinkwasserversorgungssystem abgesichert werden (Hydranten). Hierbei müssen die Vorgaben aus dem Regelwerk für die Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) Stand 07/1975 erfüllt sein. Dieses ist jedoch im Ortsteil Zierow nicht der Fall. Eine Gewährleistung der Löschwasserbereitstellung aus dem öffentlichen Trinkwasserversorgungssystem ist aus Kostengründen und aus Wasserhygienischengründen in Fliemstorf nicht möglich. Diese Idealversorgung ist daher als nicht realisierbar und unverhältnismäßig anzusehen.

Die Löschwasserversorgung im Ortsteil Fliemstorf muss über offene Gewässer und teilweise über lange Wegestrecken erfolgen.

In der Ortslage Fliemstorf sind keine geeigneten Hydranten für die Löschwasserversorgung vorhanden.

Nach § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist die Gemeinde für die Löschwasserversorgung zuständig.

Als Löschwasserentnahmestelle in der Ortslage Fliemstorf ist der Dorfteich in der Ortsmitte vorgesehen. Von der Lage her ist dieser Teich für die Ortslage Fliemstorf sehr gut als Löschteich geeignet. Der Zustand des Teiches ist jedoch als schlecht zu bezeichnen. Dieser Teich sollte dringend im Jahr 2013 entkrautet werden. Eigentümer dieses Teiches ist die

Gemeinde Zierow.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Entkrautung des Dorfteiches im Ortsteil Fliemstorf zu beauftragen. Durch die Verwaltung sind die erforderlichen

Leistungen nach den Vorgaben der VOL auszuschreiben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für die Entkrautung in Höhe von ca 5.000,00 EURO zuzüglich eventueller Kosten für Untersuchungen (Wasser- bzw. Schlammproben)

 

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Anlagen

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