Beschlussvorlage - GV Ziero/13/7142

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Ausbau des 1. Abschnittes (Fliemstorfer Straße) und des 2. Abschnittes (Amselweg) erfolgte als Teilausbau. Die gemeindlichen Anlagen (Straßen) wurden nicht komplett und in jeweils vollem Umfang erneuert. Hier kann es passieren, dass die Gemeinde mittelfristig weitere Teileinrichtungen (z.B. Straßenbeleuchtung, Gehweg usw.) erneuern oder erweitern möchte. Um dann die Beitragspflicht für diese (weiteren) Teileinrichtungen zu sichern, muss gemäß § 6 der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Zierow eine Kostenspaltung für die bereits fertig gestellten Teileinrichtungen der Straßenbaumaßnahme vorgenommen werden. Im als 1. und 2. Abschnitt gemäß Abschnittsbildungsbeschluss (GV Ziero/13/7138) bezeichneter Straßenbaumaßnahme wurden der Regenwasserkanal erneuert, die Regenwasserhausanschlüsse hergestellt, Einrichtungen zum Ablauf des Straßenoberflächenwassers errichtet und die Straßenoberfläche hergestellt. Diese Teileinrichtungen sind vollständig abgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt für die durchgeführte Straßenbaumaßnahme im 1. Abschnitt (Fliemstorfer Straße) und 2. Abschnitt (Amselweg) gemäß Abschnittsbildungsbeschluss (GV Ziero/13/7138) die Kostenspaltung für folgende Teileinrichtungen:

-          Erneuerung des Regenwasserkanals;

-          Herstellung der Regenwasserhausanschlüsse;

-          Errichtung von Einrichtungen zum Ablauf des Straßenoberflächenwassers sowie

-          Erneuerung der Straßenoberfläche.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ja. Straßenbaubeiträge gemäß Umlage nach Straßenbaubeitragssatzung

 

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